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Die Adressen der zuständigen Bauberater/in mit Bauberaterkreis finden Sie hier.

Richtlinien für die Bau-, Planungs- und Landschaftsberatung

I. Zielsetzung

  • Verantwortungsvoller Umgang mit Natur, Landschaft sowie den kulturellen Werten.
  • Erhalten und fördern lebenswerter Landschafts- und Siedlungsräume.
  • Erhalten und aufwerten des Siedlungsbildes.
  • Erhalten gefährdeter Landschaftstypen und Lebensräumen, sowie Kulturgüter.
  • Fördern der öffentlichen Uferzugänglichkeit.

II. Geltungsbereich
Gemäss Karte mit dem Perimeter Wirkungsbereich UTB.

  • Raum Thuner- und Brienzersee mit den Uferhängen soweit sie aus dem Seeraum einsehbar sind.
  • Die kleinen Voralpenseen im Thuner Westamt (Amsoldinger-, Uebeschi-, Dittlig- und Geistsee) mit ihrer Umgebung.
  • Burgseeli und Wyssensee mit ihrer Umgebung.

III. Grundlagen

  • Übergeordnete Gesetze und Verordnungen von Bund und Kanton aus den Bereichen Natur-, Landschafts- und Umweltschutz sowie Bau und Planung.
  • Kantonale und regionale Richtpläne.
  • Bau- und planungsrechtliche Erlasse der Gemeinden im Geltungsbereich.
  • Verbandsstatuten und Merkblätter zur Beurteilung von Bau- und Planungsvorhaben.

IV. Aufgaben

  • Beurteilung von Voranfragen, Baugesuchen und Planauflagen, Verfassen von Stellungnahmen, Einsprachen und Beschwerden.
  • Beratung bei der Farb- und Materialwahl sowie der Umgebungsgestaltung.
  • Mitwirkung in öffentlichen Vernehmlassungen.
  • Vorprüfung von Beitragsgesuchen.
  • Impulsgeber für neue Projekte.
  • Beratung in Landschaftsfragen.
  • Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch mit zielverwandten Organisationen.

V. Organisation

  • Die Berater arbeiten innerhalb des ihnen zugeteilten Gebietes selbständig.
  • Die Berater treffen sich periodisch zur Besprechung aktueller Geschäfte.
  • Die Berater bestimmen aus ihren Reihen einen Vertreter in den Vorstand.

VI. Beurteilungskriterien

für Planungsvorhaben: 

  • Übereinstimmung mit der Zielsetzung des UTB.
  • Schützens- und Erhaltenswürdigkeit des Bestehenden.
  • Mögliche Auswirkungen auf das Landschafts- und Siedlungsbild.
  • Tragbarkeit dieser Auswirkungen.
  • Zu erwartende Immissionen und ihre Verträglichkeit.
  • Gewichtung des öffentlichen Interessens.

für Bauvorhaben:

  • Bedeutung des Projektes und seine gestalterische Qualität.
  • Schützens- und Erhaltenswürdigkeit des Vorhandenen; Erfassen der Charakteristik.
  • Auswirkungen des Eingriffs, Verträglichkeit der Veränderungen im Landschafts- und Siedlungsbild.
  • Beurteilung der Verhältnismässigkeit.

Hünibach, 25. März 2003

Merkblätter

Dachlandschaften Merkblatt Dachlandschaften 37 KB          Materialien/Farbgebung Merkblatt Materialien und Farbgebung 36 KB          Stützmauern/Lärmschutzwände Merkblatt Stützmauern und Lärmschutzwände 36 KB

Umgebungsgestaltung Merkblatt Umgebungsgestaltung 38 KB